Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gibt Informationen über die Zugänglichkeit der Website www.praxis-libera.com gemäß dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Geltungsbereich
Firma Praxis Libera als Betreiber der Website www.praxis-libera.com ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.praxis-libera.com.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.praxis-libera.com aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei mir melden. Ich freue mich auf Ihr Feedback und bemühe mich, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können mir über folgende Wege Barrieren melden:
E-Mail: info@praxis-libera.com
Telefonnummer: 0157 – 73 89 67 51
Anschrift: Bensberger Str. 238 51469 Bergisch Gladbach.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.praxis-libera.com ist größtenteils konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.1 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Ich strebe eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:
- nicht bekannt.
Bewertungsmethode
Diese Erklärung wurde am 25.09.2025 auf Grundlage einer Selbsteinschätzung erstellt. Die Überprüfung der Website erfolgte intern unter Zuhilfenahme von Testingtools.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen der Website aktualisiert.
Durchsetzungsverfahren
Ich bin stets bemüht, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollte es dennoch vorkommen, dass Sie mit meiner Rückmeldung auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sind oder ich innerhalb einer angemessenen Frist nicht auf Ihre Anfrage reagiere, haben Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Möglichkeit, ein Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsverfahren einzuleiten. Für private Unternehmen ist kein besonderes Schlichtungsverfahren über eine offizielle Stelle (etwa nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vorgeschrieben. Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden, welche ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG überwachen. Diese Behörden können bei Verstößen Maßnahmen ergreifen und Vermittlungsgespräche anbieten. Gegebenenfalls steht es Ihnen auch frei, rechtliche Schritte einzuleiten – das BFSG räumt Verbrauchern ausdrücklich Rechte ein, Barrierefreiheitsmängel zu beanstanden und notfalls gerichtlich prüfen zu lassen. Ich empfehle jedoch, sich zunächst direkt an mich zu wenden (siehe Kontaktdaten oben). In den meisten Fällen lassen sich Fragen und Probleme im direkten Dialog klären. Ich helfe Ihnen gerne weiter, um gemeinsam eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden.
Letzte Aktualisierung: 25.09.2025